
Meine Bürger,
wie Ihr bereits aus dem Richartzhusener Kerwe Gesetz (§4a Eheschließung) entnehmen konntet, ist jeder Bürger verpflichtet die Zustimmung für eine Eheschließung beim Herzog Richard einzuholen.
Bei Mitgliedern des Vereins, ist Herzog Richard höchst persönlich zugegen um seinen Segen zu erteilen.
Euer